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  • 01.08.1999 · Fachbeitrag · Labor-GmbH

    Holen Sie sich zuviel gezahlte Registergebühren zurück

    | Zahnärzte, die vor einiger Zeit eine Labor-GmbH oder eine andere Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet haben, sollten sich zuviel gezahlte Gebühren für Handelsregistereintragungen zurückholen. Der Europäische Gerichtshof hat nämlich entschieden, daß die Gebühren für Eintragungen in die Handelsregister vielfach zu hoch sind, so unter anderem auch in Deutschland. Speziell geht es darum, daß sich Handelsregistergebühren nicht nach dem pauschalen Geschäftswert, sondern vielmehr nach den tatsächlichen Aufwendungen bemessen müssen. Übersteigen Handelsregistergebühren den reinen Aufwendungsersatz, haben sie quasi den Charakter einer Sondersteuer. Das Bayerische Oberlandesgericht und das Oberlandesgericht Köln haben zwischenzeitlich entschieden, daß die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs auf das Deutsche Recht übertragbar ist. |