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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Kooperationen

    Das ist bei einer JobsharingGemeinschaftspraxis zu beachten

    | Um den Bedürfnissen vieler (Zahn)Ärzte nach individuellerer Gestaltung ihres Arbeitseinsatzes nachzukommen und um zusätzliche Beschäftigungschancen für (Zahn)Ärzte zu schaffen, ohne dass dadurch eine Überversorgung entsteht, hat der Gesetzgeber 1997 die Möglichkeit der Gründung einer „Jobsharing-Gemeinschaftspraxis“ ins Leben gerufen. Für den zahnärztlichen Bereich wurde die erforderliche Umsetzungsrichtlinie allerdings erst am 9. Dezember 1999 verabschiedet. Seitdem wird von dieser Form der Gemeinschaftspraxis rege Gebrauch gemacht. Im Vorfeld der Gründung gibt es allerdings einiges zu bedenken. |