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  • 01.10.2000 · Fachbeitrag · Kindergeld

    Wann endet die Berufsausbildung beim Studium?

    | Für volljährige Kinder in Berufsausbildung, die nicht über 27 Jahre alt sind und höchstens 13.500 DM an eigenen Einkünften und Bezügen haben, steht Ihnen Kindergeld zu. In „Berufsausbildung“ befindet sich grundsätzlich auch ein Student oder Azubi, der alle Prüfungen abgelegt hat, aber noch auf die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse wartet. Mit einer Ausnahme: Nimmt das Kind schon vor Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse eine Vollzeiterwerbstätigkeit auf, ist die Berufsausbildung ab diesem Zeitpunkt beendet. Dies hat der BFH entschieden. |