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  • 01.03.1999 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Verfassungsmäßigkeit der „Ein-Prozent-Regelung“ für Praxis-Pkw auf dem Prüfstand des Bundesfinanzhofs

    | Wichtige Info für alle Privatnutzer von Praxis-Pkw: Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ist ein erstes Verfahren zu der Frage anhängig geworden, ob die sogenannte „Ein-Prozent-Regelung“ zu einer Übermaßbesteuerung führt und damit gegen die Verfassung verstößt. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen III R 59/98. Das Finanzgericht (FG) Münster, gegen dessen Entscheidung sich die Revision richtet, sah in der seit dem 1. Januar 1996 geltenden „Ein-Prozent-Regelung“ keinen Verfassungsverstoß (FG Münster, Urteil vom 1.10.1998, Az: 12 K 6280/97). Jetzt muß das höchste deutsche Steuergericht entscheiden, ob es zulässig ist, daß Sie im schlechtesten Fall 100 Prozent der Betriebskosten für einen - auch nur wenig - privat genutzten Pkw als geldwerten Vorteil für die Privatnutzung versteuern müssen. |