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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Fahrtenbuchführung in Erwägung ziehen

    | Auch wenn derzeit noch nicht absehbar ist, ob die im Entwurf des „Steuervergünstigungsabbaugesetz“ enthaltene Modifizierung der „1-Prozent-Regelung“ für den auch privat genutzten Betriebs- Pkw in eine „1,5-Prozent- Regelung“ so tatsächlich Gesetz wird, sollten Sie sich alle Optionen offen halten. Überlegen Sie daher zusammen mit Ihrem Steuerberater, ob Sie mit dem Führen eines Fahrtenbuchs nicht „besser fahren“. Da ein Fahrtenbuch aber nur dann als Alternative zur pauschalen Versteuerung der Privatnutzung anerkannt wird, wenn es während des gesamten Veranlagungszeitraums geführt wird, haben Sie nur dann eine Gestaltungsmöglichkeit, wenn Sie das Fahrtenbuch ab Januar führen. |