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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Internet

    Neue Informationspflichten für die Praxis-Homepage

    | Ende letzten Jahres ist das „Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr“ in Kraft getreten. Darin wurde unter anderem das Teledienstegesetz geändert, wodurch sich auch Auswirkungen für die Praxis-Homepage ergeben. Diensteanbieter müssen nämlich folgende Informationen auf der Homepage veröffentlichen (zum Beispiel auf einer Seite hinter der Startseite), sonst droht eine Geldbuße von bis zu 51.000 EUR: |