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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Internet

    Neue Informationspflichten für die Praxis-Homepage

    Ende letzten Jahres ist das „Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr“ in Kraft getreten. Darin wurde unter anderem das Teledienstegesetz geändert, wodurch sich auch Auswirkungen für die Praxis-Homepage ergeben. Diensteanbieter müssen nämlich folgende Informationen auf der Homepage veröffentlichen (zum Beispiel auf einer Seite hinter der Startseite), sonst droht eine Geldbuße von bis zu 51.000 EUR: