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  • 10.10.2008 | Heil- und Kostenplan

    Bundesschiedsamt: Entscheidung zum Inhalt des „Beiblatts“ erneut vertagt!

    Am 2. März 2005 hat das Bundesschiedsamt getagt, um über den Inhalt des „Beiblatts“ zum Heil- und Kostenplan zu entscheiden. Bekanntlich wollen die Krankenkassen, dass alle einzelnen Leistungen mit Gebührenziffern und Steigerungsfaktoren aufgeführt werden sollen. Das Ergebnis: Erneut hat man sich nicht einigen können und die Entscheidung jetzt auf den 1. Juni 2005 vertagt. Somit dürfte es vorläufig ausreichen, die im Heil- und Kostenplan geforderte Aufschlüsselung der Beträge vorzunehmen.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 9 | ID 122157