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  • 01.02.1998 · Fachbeitrag · Haftung

    Pflichtenverteilung zwischen Anästhesist und Zahnarzt

    | Die Pflichtenverteilung zwischen Anästhesist und Zahnarzt bei Operationen in der zahnärztlichen Praxis beurteilt das Oberlandesgericht (OLG) Köln wie folgt: Bei einer unter Assistenz eines Anästhesisten in Vollnarkose durchgeführten Zahnbehandlung ist es Aufgabe des Anästhesisten, für die Führung der Narkose und die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der vitalen Parameter bei dem Patienten zu sorgen. Der Zahnarzt braucht erst auf Hinweis des Anästhesisten einen Notarzt zu verständigen. Mit dieser Begründung lehnte das Gericht einen Schadenersatzanspruch gegen den Zahnarzt ab. |