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  • 01.01.1999 · Fachbeitrag · Arztrecht

    Komplikation bei Zahnbehandlung unter Vollnarkose

    | Bei einer unter Assistenz eines Anästhesisten in Vollnarkose erfolgenden Zahnbehandlung in einer zahnärztlichen Praxis ist es Aufgabe des Anästhesisten, für die Führung der Narkose und die Aufrechterhaltung beziehungsweise Wiederherstellung der vitalen Parametrie des Patienten zu sorgen. Der Zahnarzt braucht erst auf Hinweise des Anästhesisten einen Notarzt zu verständigen (OLG Köln, Az: 5 U 67/96). |