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  • 08.04.2011 | GOZ-Novelle

    Neuer Referentenentwurf zur GOZ liegt vor

    Seit wenigen Tagen liegt - wieder einmal - ein Referentenentwurf zur neuen GOZ vor, der nun die politischen Gremien durchläuft.  

     

    Es gibt zumindest eine gute Nachricht: Die viel diskutierte Öffnungsklausel ist vom Tisch. Dafür sind andere Kröten zu schlucken, wenn der Entwurf Wirklichkeit wird.  

     

    So bleibt (bislang) der Punktwert bis zur fünften Nachkommastelle (5,62421 Cent) erhalten. Dafür darf bei der Bemessung der Gebühr künftig kaufmännisch gerundet werden. Der Verordnungsgeber geht davon aus, dass künftig die Leistungen mit Faktor 2,3 bemessen werden. Begründungen werden erheblich erschwert und bei Überschreiten des Schwellenwerts ist wohl künftig vermehrt mit Problemen zu rechnen. Die Analogberechnung wurde der GOÄ angepasst - es muss sich nun nicht mehr um eine neu entwickelte Leistung handeln. Und bei der Wahl der Analoggebühr kann ausdrücklich auch auf die GOÄ zugegriffen werden. Im Gebührenteil wurden einige obsolete Leistungen gestrichen aber auch neue Gebührenpositionen aufgenommen. Für bestimmte zahnärztlich-chirurgische Leistungen sind Zuschläge vorgesehen. Trotzdem lautet die schlechte Nachricht: Honorarausgleich nach 24 Jahren Stillstand - Fehlanzeige! In der nächsten Ausgabe stellen wir Ihnen den Entwurf genauer vor.