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  • 10.05.2011 | GOZ-Novelle

    Der neue Referentenentwurf zur GOZ

    Seit dem 29. März liegt der neue GOZ-Referentenentwurf auf dem Tisch. Wir stellen Ihnen die wichtigsten geplanten Änderungen in kompakter Form vor. Den vollständigen Entwurf finden Sie unter www.iww.de => myIWW => Online-Service/Downloads => Vorschriften, Beschlüsse und Entwürfe.  

    Allgemeines

    Insgesamt soll sich nach derzeitigem Stand nicht so viel ändern, wie es durch die Weiterentwicklung der Zahnheilkunde notwendig wäre. Zwar ist die Öffnungsklausel vom Tisch, insbesondere jedoch bleibt die Kostenentwicklung seit 1988 weitgehend unberücksichtigt. Einige Leistungen sind neu aufgenommen worden. Der Rest bleibt unverändert, eine generelle Punktwerterhöhung findet nicht statt. So bleibt (bislang) der Punktwert (5,62421 Cent) erhalten. Die neue Struktur in der Übersicht:  

     

    Übersicht

    Gebührenziffern gesamt  

    211 Ziffern  

    Honorar unverändert  

    135 Ziffern  

    Honorar gesenkt  

    9 Ziffern  

    Honorarzuwachs  

    32 Ziffern  

    Neue Gebührenziffern  

    35 Ziffern  

    Gestrichene Leistungen  

    14 Ziffern  

    Die wichtigsten Änderungen im Paragrafenteil

    In § 4 wird die Regelung zum „Zielleistungsprinzip“ aus der GOÄ übernommen und ergänzt. Damit wird der Streit über methodisch notwendige operative Einzelschritte auf die GOZ ausgedehnt.  

     

    Darüber hinaus ist eine Verbesserung der Analogieregelung in § 6 vorgesehen. Danach können selbstständige zahnärztliche Leistungen, die nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen sind, künftig analog berechnet werden. Die Beschränkung der Analogie auf neu entwickelte Leistungen soll entfallen.