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  • 01.05.1998 · Fachbeitrag · Gesundheitsstrukturgesetz

    Die Altersgrenze von 68 Jahren kommt ab 1. Januar 1999

    | Ab 1. Januar 1999 werden die Vertragszahnärzte mit 68 Jahren „zwangspensioniert“. Dies sieht das Gesundheitsstrukturgesetz in § 95 Absatz 7 SGB V vor. |