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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Gesundheitsreform

    Gesundheitsreform bringt verschärfte Abrechnungsprüfungen mit sich

    Erklärtes Ziel des vom Bundestag und Bundesrat nunmehr beschlossenen „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GMG) ist unter anderem eine effizientere Überprüfung des (zahn-)ärztlichen Handelns auf unwirtschaftliche Behandlungsweise. In der Tat bringt das GMG in diesem Bereich deutliche Veränderungen mit sich - und zwar sowohl hinsichtlich der Prüfverfahren als auch der beteiligten Institutionen. Durch einige dieser Änderungen werden die Abrechnungsprüfungen für den Zahnarzt eine deutlich schärfere Ausrichtung erfahren.