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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Gesundheitsreform

    Gesundheitsreform bringt verschärfte Abrechnungsprüfungen mit sich

    | Erklärtes Ziel des vom Bundestag und Bundesrat nunmehr beschlossenen „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GMG) ist unter anderem eine effizientere Überprüfung des (zahn-)ärztlichen Handelns auf unwirtschaftliche Behandlungsweise. In der Tat bringt das GMG in diesem Bereich deutliche Veränderungen mit sich - und zwar sowohl hinsichtlich der Prüfverfahren als auch der beteiligten Institutionen. Durch einige dieser Änderungen werden die Abrechnungsprüfungen für den Zahnarzt eine deutlich schärfere Ausrichtung erfahren. |