· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Schutz von Angehörigen der Heilberufe
Die Bundesregierung hat heute auf Vorschlag des Bundesjustizministeriums einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das Strafrecht verschärft werden soll. Insbesondere geht es um tätliche Angriffe gegen Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist, hierunter auch Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe. Entsprechende Angriffe sollen künftig strenger bestraft werden. Um das demokratische Gemeinwesen insgesamt besser zu schützen, sind darüber hinaus weitere Anpassungen des Strafrechts vorgesehen.
Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden sollen zukünftig besonders strafrechtlich geschützt werden. Unabhängig davon, wo sie tätig sind, sollen Übergriffe gegen Ärztinnen und Ärzte und ihre Mitarbeitenden künftig den gleichen verschärften Strafandrohungen unterliegen wie Übergriffe gegen Vollstreckungsbeamte.
Wer diese Personen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden. In besonders schweren Fällen tätlicher Angriffe soll die Freiheitsstrafe künftig mindestens ein Jahr bis zu zehn Jahren statt bisher sechs Monate bis zu fünf Jahren betragen.
Bislang gelten besondere Strafvorschriften für medizinisches Personal nur, soweit die Personen im Rahmen eines ärztlichen Notdienstes oder in einer Notaufnahme tätig sind. Der Gesetzentwurf sieht hierfür eine Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutz von hilfeleistenden Personen in § 323c des Strafgesetzbuches (StGB) vor. Auch die Schutzvorschriften für Hilfeleistende der Feuerwehr, der Rettungsdienste, des Katastrophen- und des Zivilschutzes sollen in § 323c StGB überführt werden.
Weiterführende Hinweise
- Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.
- Den Gesetzentwurf sowie weitere Informationen finden Sie hier.