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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Gesundheitsreform

    Die neue Fortbildungspflicht für Vertragszahnärzte

    | Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) bringt mit In-Kraft-Treten am 1. Januar 2004 eine bedeutende Neuerung mit sich: die gesetzlich vorgeschriebene generelle Fortbildungspflicht für Vertrags(zahn)ärzte. Eine Verpflichtung zur Fortbildung ergab sich bislang allein aus den jeweiligen Berufs- und Weiterbildungsordnungen sowie einschlägigen Heilberufegesetzen der Länder. Mit dem GMG wird nunmehr die Fortbildung für Vertrags(zahn)ärzte nicht nur bundeseinheitlich gesetzlich angeordnet, sondern auch mit Sanktionen bei Verstößen gegen die Fortbildungspflicht verbunden. |