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  • 01.08.2007 | Gesetzgebung

    Die Unternehmenssteuerreform 2008 kommt – Konsequenzen für Zahnarztpraxen

    Am 6. Juni 2007 hat der Bundesrat der „Unternehmensteuerreform 2008“ zugestimmt, die damit zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Die darin enthaltene Einführung einer einheitlichen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge aller Art (siehe hierzu „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 6/2007, S. 11) steht jedoch erst ein Jahr später an. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen aus der betrieblichen Sicht des Zahnarztes, die mit Verkündung des Gesetzes – voraussichtlich noch in diesem Jahr – zum Teil schon für den Veranlagungszeitraum 2007 gelten werden.  

    Änderungen bei der Ansparabschreibung nach § 7g EStG

    Im Rahmen der Mittelstandskomponente der Reform soll der § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) bereits für 2007 geändert werden.  

     

    Stichwort Ansparabschreibung

    Die in § 7g Abs. 3 EStG aufgeführte Ansparabschreibung soll kleinen und mittleren Betrieben die Finanzierung von geplanten Investitionen erleichtern. Das Prinzip: Für Anschaffungen eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens (zum Beispiel Praxisinventar), die innerhalb der nächsten beiden Wirtschaftsjahre geplant sind, können bis zu 40 Prozent der Investitionssumme als Betriebsausgabe angesetzt werden. Durch die Senkung der aktuellen Steuerbelastung wird freie Liquidität geschaffen, die in der Zukunft für die geplante Investition genutzt werden kann.  

     

    Aus der Ansparabschreibung wird künftig ein so genannter „Investitionsabzugsbetrag“, der jedoch die gleiche Funktion erfüllt.  

     

    Gewinngrenze als Voraussetzung für „Investitionsabzugsbetrag“