01.01.2002 · Fachbeitrag · Gesetzesänderung
Sozialgerichtsgesetz: Die für Vertragszahnärzte wichtigsten Änderungen im Überblick
Der Bundestag hat am 17. August 2001 das „Sechste Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes“ (6. SGGÄndG) beschlossen, dessen Regelungen - abgesehen von einigen wenigen Passagen - am 2. Januar 2002 in Kraft getreten sind. Die Gesetzesänderungen bringen für die Vertragszahnärzte bedeutende Änderungen im sozialgerichtlichen Verfahren mit sich. Auf die für Vertragszahnärzte wichtigsten Änderungen wird nachfolgend kurz eingegangen.
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