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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · EDV-Zugriff

    Ab dem 1. Januar 2002 haben die Betriebsprüfer Zugriff auf Ihren Computer!

    | Das am 14. Juli 2000 verabschiedete „Steuersenkungsgesetz“ hat zahlreiche Änderungen bei der Einkommensteuer gebracht - zum Beispiel Tarifsenkungen, die Wiedereinführung des halben Steuersatzes bei Betriebsveräußerungen, Verschärfungen bei den Abschreibungsbedingungen etc. Von vielen unbeachtet geblieben ist dagegen eine durchaus folgenreiche Änderung der Abgabenordnung: Ab dem 1. Januar 2002 erhalten die Betriebsprüfer im Rahmen der Außenprüfungen ein Zugriffsrecht auf die elektronische Buchführung der Unternehmen. Die Finanzverwaltung reagiert damit auf die zunehmende Digitalisierung der Buchhaltung. Zur Umsetzung dieses Zugriffsrechts hat das Bundesfinanzministerium am 16. Juli 2001 ein Anwendungsschreiben veröffentlicht (Az: IV D 2 - S 0316 - 136/01), dessen wichtigsten Konsequenzen wir nachfolgend aufzeigen. |