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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Steuerliche Anerkennung eines Heim-PC

    | Wird ein Computer zuhause sowohl beruflich als auch privat genutzt, war bislang ungeklärt, ob die auf die berufliche Nutzung entfallenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abzugsfähig sind und wenn ja, wie der betriebliche Anteil ermittelt werden soll. Mit einem Grundsatzurteil vom 19. Februar 2004 (Az: VI R 135/01) hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt für Klarheit gesorgt. Das Urteil und die Konsequenzen lassen sich wie folgt zusammenfassen: |