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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Kosten für Anschaffung eines Monitors sofort absetzbar

    | Die Anschaffungskosten eines Monitors, für den Sie nicht mehr als 928 DM inklusive Umsatzsteuer gezahlt haben, können Sie sofort in voller Höhe von der Steuer absetzen. Diesen Steuertipp haben Sie dem Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu verdanken. Die Richter aus Neustadt an der Weinstraße halten einen Monitor für ein selbstständiges bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Die positive Folge: Liegen die Anschaffungskosten unter 928 DM (also unter 800 DM ohne Umsatzsteuer), so gilt der Monitor als geringwertiges Wirtschaftsgut. Die Kosten sind sofort und in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig. |