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  • 01.08.2000 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Festverzinsliche Wertpapiere sind kein Betriebsvermögen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht es nach wie vor äußerst ungern, wenn Freiberufler versuchen, festverzinsliche Wertpapiere dem (gewillkürten) Betriebsvermögen zuzurechnen. In einer aktuellen Entscheidung scheiterte ein Steuerberater - der seinen Gewinn wie ein Zahnarzt nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz berechnet - mit folgendem Modell: