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  • 01.11.2001 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben bei Übernachtung in Privatwohnung

    Betriebsausgaben bei Übernachtung in Privatwohnung

    | Folgende Leseranfrage erreichte unsere Redaktion: „Ich bin Zahnarzt und muss für mehrere Tage zu einem Fortbildungs-Seminar nach Hamburg. Ich würde dort gern bei einem Bekannten (gegebenenfalls gegen Entgelt) übernachten. Meine beiden Fragen: Kann ich das Entgelt als Betriebsausgabe absetzen? Muss mein Bekannter das Entgelt versteuern?“ |