Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2000 · Fachbeitrag · Besteuerung des Veräußerungsgewinns

    Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns

    | Zum Verständnis sei zunächst die Fünftelregelung an folgendem Beispiel erläutert: Zahnarzt Dr. Mustermann, geboren im Januar 1936, verheiratet, veräußert seine Praxis altersbedingt Anfang März 2000. Er hat im Jahr 2000 ein sonstiges zu versteuerndes Einkommen von 77.132 DM. Seine Ehefrau hat als Hausfrau keine eigenen Einkünfte. Aus Vereinfachungsgründen werden Sonderausgaben etc. nicht berücksichtigt. Der Praxisveräußerungsgewinn errechnet sich wie folgt: |