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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Ärztetag öffnet Tor für neue Kooperationsformen: Was bedeutet das für Zahnärzte?

    | Auf dem 107. Deutschen Ärztetag in Bremen vom 18. bis zum 21. Mai 2004 wurden gravierende Liberalisierungen des ärztlichen Berufsrechts in der Musterberufsordnung (MBO) beschlossen. Dies hat für Zahnärzte zwar keine unmittelbaren Auswirkungen, weil das ärztliche Berufsrecht nicht für Zahnärzte gilt, die ihre eigene Berufsordnung haben. Erfahrungsgemäß werden jedoch - neue - ärztliche berufsrechtliche Regelungen auf dem Zahnärztetag weitestgehend übernommen, soweit die Besonderheiten des Zahnarztberufs keine Änderungen erfordern. Damit sind die angesprochenen Beschlüsse auch für Zahnärzte mehr als richtungsweisend. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die Änderungen vor. |