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  • 01.12.2005 | Banking

    Das Bankgespräch zum Jahreswechsel

    von Bank- und Wirtschaftsberater Michael Vetter, Dortmund

    Die veränderten Kreditbedingungen, die mit dem Begriff „Basel II“ verbunden sind, sollten auch Zahnärzte veranlassen, zukünftig weitaus offensiver als bisher mit ihrer Bank oder Sparkasse umzugehen. Die hohen Ansprüche, die Bankinstitute an Kreditwürdigkeit und Zahlungsverhalten ihrer Kunden stellen, sollten umgekehrt in Richtung Bank oder Sparkasse auch für Zahnärzte als Kunden gelten.Dazu gehört in den ersten Wochen des neuen Jahres ein Gespräch mit dem zuständigen Kundenberater der Hausbank, das sorgfältig vorzubereiten ist. Der folgende Beitrag zeigt die wesentlichen Aspekte auf, die Inhalt eines derartigen Gesprächs sein könnten bzw. bei Bedarf in jedem Fall erörtert werden sollten.  

    Verhandlungsspielraum nutzen

    Mittlerweile besitzt nahezu jede kleine Bank- oder Sparkassenfiliale angemessene Verhandlungsspielräume. Lassen Sie sich also nicht beeindrucken, wenn es heißt, dass angeblich „keine Verhandlungsspielräume bestehen“. Bleibt Ihr Gesprächspartner bei dieser Aussage, sollten Sie ihn bitten, den Sachverhalt mit seinem mit entsprechenden Kompetenzen ausgestatteten Vorgesetzten oder mit dem zuständigen Mitarbeiter der jeweiligen Hauptstelle zu besprechen.  

    Zinsprüfung

    Jeder variable, also veränderbare Zinssatz gehört auf den Prüfstand. Vor allem beim Überziehungs- oder Barkredit auf dem Geschäftskonto besteht meist akuter Handlungsbedarf. Erstklassige Zinssätze liegen derzeit bei etwa sechs bis sieben Prozent. Sprechen Sie darüber hinaus denkbare Alternativen zum Überziehungskredit wie Abrufkredit, Barvorschuss oder Akzeptkredit an. Häufig sind die Zinssätze weitaus günstiger als beim herkömmlichen Kontokorrentkredit. Prüfen Sie gegebenenfalls gleichzeitig, ob die Höhe Ihres Überziehungskredits noch angemessen ist oder ob Sie zumindest vorübergehend eine Erhöhung benötigen.  

    Check der Kreditsicherheiten

    Stellen Sie Ihre Kreditsicherheiten den Kreditsalden einschließlich Ihres Kontokorrentkredits gegenüber. Ein Verhältnis von etwa eins zu eins ist noch akzeptabel. Übersteigen Ihre Sicherheiten die Kreditsalden dagegen, sollten Sie hartnäckig über eine Rückübertragung eines Teils Ihrer Sicherheiten verhandeln. So können beispielsweise Bürgschaften ebenso reduziert werden wie Grundschulden, die als Teilgrundschulden an Sie zurückübertragen werden können. Bedenken Sie dabei, dass Sie diese Sicherheiten gegebenenfalls für andere Kredite nutzen können. Die rechtlichen Grundlagen Ihres möglichen Rückübertragungsanspruchs finden Sie auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Bankinstituts.  

    Rating-Informationen

    Das Gespräch sollte auch Details Ihrer Kreditbeurteilung, des so genannten „Ratings“, enthalten. Auf diesem Weg können Sie mögliche Schwachstellen Ihrer Praxis erkennen und gegebenenfalls abstellen. Gleichzeitig können Ihre diesbezüglichen Bemühungen dann mit einer Verbesserung Ihrer Konditionen belohnt werden.  

    Möglichkeit eines Vorausdarlehens prüfen

    Erkundigen Sie sich gezielt nach einem so genannten „Vorausdarlehn“: Bei dieser Kreditform können Sie sich bei Bankdarlehen bereits heute die derzeit gültigen, niedrigen Zinssätze – je nach Kreditinstitut bis zu etwa zwei Jahre im Voraus – gegen einen meist akzeptablen Zinsaufschlag sichern. Läuft also die Zinsbindung eines Ihrer Darlehen in naher Zukunft ab, kann das Vorausdarlehen eine interessante und vor allem zinsgünstige Kreditalternative darstellen.  

    Umfinanzierungsmöglichkeiten