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  • 01.01.1999 · Fachbeitrag · Aufklärungspflicht

    Die Aufklärungspflicht der Zahnärzte

    | Die Aufklärungspflichten des Zahnarztes im Rahmen eines Behandlungsvertrages sollten nicht unterschätzt werden. Selbst wenn eine zahnärztliche Behandlung den Regeln der zahnärztlichen Kunst entspricht und medizinisch indiziert ist, kann der Behandler bei Verletzung seiner ärztlichen Aufklärungspflicht zum Schadenersatz verpflichtet sein. Der zahnärztliche Eingriff bedarf nämlich zu seiner Rechtfertigung grundsätzlich der Einwilligung des Patienten. Die für eine rechtswirksame Einwilligung verlangte Einsicht des Patienten setzt ihrerseits die vorherige angemessene Aufklärung des Patienten voraus. |