01.11.2000 · Fachbeitrag · Aufhebungsvertrag
Die Aufhebung von Arbeitsverträgen
Es muss nicht immer eine Kündigung sein, die zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führt. Den Parteien des Arbeitsvertrages bleibt es auch unbenommen, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden.
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