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  • 01.11.2000 · Fachbeitrag · Aufhebungsvertrag

    Die Aufhebung von Arbeitsverträgen

    Es muss nicht immer eine Kündigung sein, die zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führt. Den Parteien des Arbeitsvertrages bleibt es auch unbenommen, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden.