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  • 01.12.1999 · Fachbeitrag · Arzthaftung

    Berufshaftpflichtversicherung auch nach Beendigung der zahnärztlichen Tätigkeit?

    | Eine häufig gestellte Frage: Besteht auch nach Beendigung der zahnärztlichen Tätigkeit noch umfassender Versicherungsschutz im Haftpflichtbereich? Aufgrund der langjährigen Verjährungsfristen kann durchaus eine Haftung für zahnärztliches Fehlverhalten längere Zeit nach Beendigung der Tätigkeit gegenüber ehemals behandelten Patienten in Betracht kommen. Dazu die Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Schnieder, Fachanwalt für Sozialrecht, aus Münster: |