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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Was bringt das neue Kündigungsrecht zum 1. Januar 2004?

    | Im Zuge weitreichender Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel ist am 1. Januar 2004 auch das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" in Kraft getreten, das unter anderem das Kündigungsschutzgesetz reformiert. Die ursprünglich schon von der Bundesregierung verabschiedete Regelung ist im Zuge des Vermittlungsverfahrens noch einmal aufgegriffen und unter dem Druck der Opposition für den Arbeitgeber nachgebessert worden. Bringt die nun vorliegende Reform des Kündigungsschutzes eine große Erleichterung für die Zahnärzte mit sich? Nachstehend werden die relevanten Änderungen aus Sicht des Arbeitgebers aufgezeigt. |