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  • 01.05.2007 | Arbeitsrecht

    Tarifgehalt für ZMF wird zum 1. Juni erhöht

    von RA Martin Hassel, Kanzlei Dr. Schmidt und Partner, Koblenz

    Der Verband der medizinischen Fachberufe und die Arbeitsgemeinschaft für die Regelungen der Arbeitsbedingungen für zahnmedizinische Fachangestellte haben eine Erhöhung des Tarifgehalts für Mitarbeiterinnen in Zahnarztpraxen ab dem 1. Juni 2007 beschlossen.  

     

    Geltungsbereich

    Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von zwei Jahren und gilt unmittelbar für die Zahnarztpraxen der Länder Berlin, Hamburg, Hessen sowie des Landesteiles Westfalen-Lippe, wenn Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer ihrer jeweiligen Tarifgemeinschaft – Arbeitgeberverband und Gewerkschaft – angehören.  

     

    Der Tarifabschluss gilt unabhängig vom Standort der Praxis und einer Mitgliedschaft in einer Tarifgemeinschaft darüber hinaus für Mitarbeiter in Zahnarztpraxen, deren Arbeitsvertrag ganz oder teilweise auf diesen Tarifvertrag Bezug nimmt.  

     

    Inhalt