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  • · Fachbeitrag · Dentale Gehaltsstudie 2025

    Was Praxismitarbeitende wirklich verdienen

    Eine faire Vergütung stärkt nicht nur die Zufriedenheit im Team, sie fördert auch die Bindung und Loyalität zur Praxis ‒ und sichert somit eine stabile und erfolgreiche Praxisführung. Doch nach wie vor bestehen deutliche Unterschiede in der Vergütung von ZFA, ZMF, ZMP, ZMV, DH und Praxismanagerinnen, wie die Dentale Gehaltsstudie 2025 zeigt (Download unter deutscher-zahnarzt-service.de/dentale-gehaltsstudie ).

     

    Die erstmalig durchgeführte und groß angelegte Dentale Gehaltsstudie 2025 hat Gehaltsdaten aus ganz Deutschland ausgewertet. 1.369 Praxismitarbeitende nahmen an der Befragung teil. Dabei konzentriert sich die Studie nicht nur auf die Durchschnittsgehälter, sondern analysiert zusätzlich verschiedene Einflussfaktoren wie Berufserfahrung, Tätigkeitsbereich und Standort. Ein offener Umgang mit Gehältern hilft dabei nicht nur den Mitarbeitenden, sich und ihre berufliche Zukunft realistisch einzuschätzen und wichtige Entscheidungen zu treffen. Auch Praxisinhaber profitieren von klaren und nachvollziehbaren Gehaltsstrukturen, die die Arbeitsatmosphäre und den Zusammenhalt im Team stärken und dementsprechend die Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen. Die Ergebnisse der Studie zeichnen ein differenziertes Bild und machen dadurch erneut klar, wie wichtig ein transparenter Überblick über die Gehaltsstruktur wirklich ist. So zeigen die Daten deutliche Unterschiede in den Vergütungen der einzelnen Fachrichtungen.

     

    • Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) oder Zahnmedizinische Fachassistentinnen (ZMF) mit dem Tätigkeitsbereich Stuhlassistenz verdienen im Median 3.040 Euro brutto nach 10 Jahren Berufserfahrung. Hier ist die Spanne naturgemäß am größten, da die Berufserfahrung eine große Rolle spielt. So verdient ein ZFA/ZMF mit weniger als zwei Jahren Berufserfahrung im unteren Quartil 2.596 Euro (Median 2.753 Euro, oberes Quartil 3.033 Euro), hingegen eine ZFA/ZMF mit mehr als 29 Jahren Berufserfahrung 3.645 Euro im oberen Quartil. Letzteres ist aber auch das obere Ende der Fahnenstange, wenn man sich nicht spezialisiert. Die in der Befragung genannten Vergütungen entsprechen ungefähr den Vorgaben im Vergütungstarifvertrag von AAZ (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten) und vmf (Verband medizinischer Fachberufe) e.V. für die Tätigkeitsgruppen I - III.
    • Der Median im Gehalt einer Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenz (ZMV) im Tätigkeitsfeld Rezeption, Empfang/Terminvergabe, Verwaltung und/oder Abrechnung liegt bei 3.998 Euro brutto (unteres Quartil 3.486 Euro, oberes 4.400 Euro).
    • Zahnmedizinische Prophylaxeassistentinnen (ZMP) mit dem Schwerpunkt Prophylaxe kommen auf ein Bruttogehalt von 3.695 Euro im Median (unteres Quartil 3.252 Euro, oberes 4.123 Euro).
    • Dentalhygienikerinnen (DH) mit Tätigkeitsbereich Prophylaxe verdienen im Medien 4.865 Euro brutto (unteres Quartil 4.022 Euro, oberes 5.251 Euro).
    • Praxismanagerinnen liegen im Median bei 4.078 Euro brutto (unteres Quartil 3.592 Euro, oberes 4.720 Euro)

     

    Alle Gehälter beziehen sich auf 40 Wochenstunden (inkl. etwaiger Sonderzahlungen). Das Gehalt steigt dabei deutlich mit der Berufserfahrung. Auch urbane Gegenden wirken sich positiv auf die Vergütung aus. So ist das Gehalt in Städten und Metropolregionen merklich höher als in ländlichen Gebieten.

     

    Vergleichbar zeigen sich die Effekte von Weiterbildungen, wie z. B. zur Praxismanagerin (Gratis-Lektionen, weitere Infos und Anmeldung unter iww.de/s4836). Diese eröffnen nicht nur neue Tätigkeitsfelder und fördern durch die Spezialisierung den Wert der Mitarbeitenden für die Praxis, sondern wirken sich auch deutlich auf das Gehalt aus.

     

    Das Gehalt ist natürlich ein wichtiger Faktor für die Zufriedenheit im Job. Doch auch nichtmonetäre Anreize wie Benefits und Zusatzleistungen sowie eine funktionierende Work-Life-Balance und eine intakte Praxiskultur sichern eine nachhaltige Zufriedenheit und eine langfristige Bindung an die Praxis.

    Quelle: ID 50669677