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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Abschreibung

    Erhöhung der Ansparabschreibung kann die Eigenheimzulage retten

    Die Bildung bzw. Erhöhung einer Ansparabschreibung ist auch zulässig, wenn sie dazu dient, die Einkommensgrenzen für die Eigenheimzulage einzuhalten (für zusammen veranlagte Ehepaare: 163.614 Euro für den „Zwei-Jahres-Zeitraum“ plus 30.678 Euro pro Kind). Das hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 18. November 2002 (Az: 7626/00 E, Abruf-Nr. 031336 unter www.iww.de) rechtskräftig entschieden.