Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Abschreibung

    Bundesfinanzministerium lehnt „Billigkeitsregelung“ bei Ansparabschreibungen der Jahre 1999 und 2000 ab

    | Im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 12/2000 hat Steuerberater Thomas Schmidt auf den Seiten 4 bis 6 über die Änderungen bei der Ansparabschreibung berichtet. Wichtigster Punkt: Vom 1. Januar 2001 an ist die Ansparabschreibung nur noch in Höhe von 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Investitionsgutes zulässig (bisher 50 Prozent), da auch die degressive Abschreibung um 10 Prozent - nämlich von 30 auf 20 Prozent - reduziert wurde. |