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  • 01.11.2007 | Abgeltungssteuer

    Die neue Abgeltungssteuer: Hinweise zur Minderung der Steuerlast bei Kapitalanlagen

    von Bankkaufmann und Dipl.-Finanzwirt Theo Müller, Brilon

    Ab dem 1. Januar 2009 greift die Abgeltungssteuer für Kapital- sowie für Spekulationseinkünfte bei Wertpapieren. Die Auswirkungen auf wichtige Anlageprodukte wurden bereits im „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr.6/2007, S. 11 ff. und Nr. 10/2007 S. 12 ff. dargestellt. Aufgrund dieser Konsequenzen lassen sich einige Empfehlungen aufstellen, um die Steuerlast auch künftig zu optimieren. Dabei ist jedoch immer zu bedenken, dass die steuerliche Seite nur ein Teilbereich einer Anlage- bzw. Investitionsentscheidung sein sollte. In erster Linie muss das Investment „an sich“ bezogen auf die Möglichkeiten, Bedürfnisse und Ziele des Anlegers ausreichend geprüft und durchdacht sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stellt sich die Frage, wie sich eine damit verbundene Steuerlast mindern lässt.  

    Anlagen mit zu erwartenden Kursgewinnen vor dem 1. Januar 2009 erwerben

    Es empfiehlt sich, vor dem 1. Januar 2009 einen gewissen Teil seiner Ersparnisse in Anlagen mit zu erwartenden Kursgewinnen umzuschichten, um den Bestandsschutz der steuerfreien Kursgewinne auszunutzen. Hierbei sind solche Anlagen auszuwählen, die nach Möglichkeit über lange Zeit nicht umgeschichtet werden müssen.  

     

    Geeignet erscheinen überdurchschnittlich erfolgreiche und weltweit anlegende Aktienfonds, da diese durch weite Streuung auf Veränderungen reagieren können. Umschichtungen innerhalb des Fonds führen nicht zu steuerpflichtigen Einkünften des Anlegers. Wie erfolgreich ein Fonds in der Vergangenheit war und wie die Zukunftsperspektive eingeschätzt wird, können Sie mit Hilfe von unabhängigen Fondsbewertungsagenturen wie zum Beispiel von Morning Star oder Moody´s erkennen. Alternativ bieten sich auch Dachfonds an, die gleichzeitig in mehrere Fonds investieren und daher größtmögliche Sicherheit durch breite Streuung bei hohen Ertragschancen bieten. Steuerlich liegt die Begünstigung zudem darin, dass ein Fondswechsel auf Dachfonds-Ebene steuerlich nicht erfasst wird.  

     

    Als weniger geeignet zu beurteilen sind dagegen Direktanlagen in Aktien oder ein Investment in Regionen-, Themen- oder Branchenfonds, da die Trends dieser Wertpapiere immer wieder unterbrochen werden und der Anleger somit zum Verkauf gezwungen sein dürfte, um Verluste in Abwärtsphasen zu vermeiden.