Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · 630-Mark-Jobs

    „Phantomlohn“-Falle bei der Sozialversicherung

    | Eine Beschäftigung ist bekanntlich geringfügig, wenn sie weniger als 15 Stunden pro Woche ausgeübt und mit maximal 630 DM (künftig 325 €) im Monat abgegolten wird. Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber nur geringe, pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge entrichten muss (12 Prozent Rentenversicherung; gegebenenfalls 10 Prozent Krankenversicherung, wenn der Mitarbeiter gesetzlich krankenversichert ist). Bei Vorlage einer Freistellungsbescheinigung fällt zudem keine Lohnsteuer an, ansonsten wird nach Lohnsteuerkarte besteuert oder eine Lohnsteuerpauschalierung vorgenommen. |