05.12.2024 · Fachbeitrag ·
Sonderausgaben
Bestimmte Beiträge zur Altersvorsorge sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG als Sonderausgaben abzugsfähig. Um vom Abzug zu profitieren, müssen Sie eigenständig geleistete Beiträge dem Finanzamt per Papierbescheinigung nachweisen. Das macht nicht nur Arbeit, sondern kann auch dazu führen, dass das Finanzamt den Abzug der – oftmals hohen – Beiträge vergisst. Deshalb soll die Datenübermittlung elektronisch erfolgen. Start ist 2028.
04.12.2024 · Nachricht ·
Lohnabrechnung
Im Oktober 2024 sind Entwürfe der Programmablaufpläne veröffentlicht worden. Diese enthielten die im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes vorgesehene Erhöhung des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge.
04.12.2024 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Eigentlich sollte die Abgeltungssteuer die Besteuerung der Kapitalerträge vereinfachen. Im Widerspruch dazu stehen unzählige Verlustverrechnungsbeschränkungen. Nun hat der Gesetzgeber reagiert und die ...
Schwerpunkt
Beitrag
04.12.2024 · Fachbeitrag ·
Gesetzesänderungen
Der Bundesrat hat am 22.11.2024 neben dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 auch dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (Abruf-Nr. 242877 ) zugestimmt. Damit wird rückwirkend zum 01.01.
03.12.2024 · Nachricht ·
Sonderzahlungen
Mit § 3 Nr. 11c EStG wurde für die Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 die steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Viele Arbeitgeber haben diese genutzt, um den Arbeitnehmern monatlich ...
02.12.2024 · Nachricht ·
Buchführung
Alle Jahre wieder stellt sich zu Beginn eines Jahres und somit auch Anfang 2025 in Versicherungsvermittlerbetrieben die Frage: Welche Geschäftsunterlagen dürfen wir aussortieren und vernichten, um Platz für neue ...
29.11.2024 · Fachbeitrag ·
Kommunikation mit dem Finanzamt
Ermitteln Sie in Ihrem Vermittlerbetrieb Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 oder § 5a EStG per Bilanz, müssen Sie deren Inhalt sowie die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 5b EStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung übermitteln. Diese Übermittlungspflicht hat der Gesetzgeber nun ausgeweitet: Zu übermitteln sind künftig u. a. auch der Kontennachweis und das Anlageverzeichnis.