15.12.2020 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Ein Versicherer kann sich nicht auf die verspätete Anzeige eines Versicherungsfalls berufen, wenn es der Versicherungsnehmerin wegen ihres gesundheitlichen Zustands weder möglich war, den Versicherungsfall selbst anzuzeigen, noch ihren bevollmächtigten Ehemann zu informieren und der Ehemann nicht wusste, dass es einen Versicherungsvertrag (Pflegetagegeldversicherung) gab. Das hat das OLG Frankfurt a. M. klargestellt.
15.12.2020 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Einem Leasingnehmer, der vertraglich verpflichtet ist, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, und freiwillig eine Vollkaskoversicherung auf Neupreisbasis abschließt, steht die Neuwertspitze der ...
06.10.2020 · Nachricht ·
Landwirtschaftbetriebs-Versicherung
Ein Landwirt verletzt seine Obliegenheiten aus einer Landwirtschaftbetriebs-Versicherung grob fahrlässig, wenn er seine Heustapel nicht so lagert, dass er jeden Punkt des Stapels kontrollieren kann. Das hat das OLG Braunschweig entschieden und die 20-prozentige Leistungskürzung des Versicherers als berechtigt angesehen.