25.07.2022 · Fachbeitrag ·
Hausratversicherung
Durch Stürme kommt es vermehrt auch zu Schäden an Gartenmobiliar wie z. B. Sonnenschirmen. Hier entzünden sich vermehrt Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer (VN) über die Frage, ob die Schäden von der Hausratversicherung gedeckt werden. Das AG Freiburg hat einen solchen Sonnenschirm-Fall entschieden. VVP stellt diesen vor.
05.07.2022 · Fachbeitrag ·
Berufsunfähigkeitsversicherung
Beansprucht der VN Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit er an der Leistungsprüfung mitwirken muss. Verweigert er die Mitwirkung zu Unrecht, werden seine ...
21.06.2022 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – ...
08.06.2022 · Nachricht ·
Versicherungsrecht/Krankenversicherung
Verlangt ein Versicherungsnehmer (VN) von seinem privaten Krankenversicherer eine DSGVO-Auskunft nach Art. 15 DSGVO, um überprüfen zu können, ob die Beitragserhöhungen rechtmäßig sind, ist dies unzulässig. Dies hat das OLG Dresden entschieden.
13.04.2022 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – ...
06.04.2022 · Nachricht ·
Kundeninformation
E-Scooter sind keine Autos, und daher trifft den Halter eines E-Elektro-kleinstfahrzeugs (sog. E-Scooter) keine Verpflichtung zur verschuldensunabhängigen Haftung nach § 7 StVG. Dies hat das AG Frankfurt entschieden.
24.03.2022 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung.