16.11.2023 · Nachricht · Kfz-Kaskoversicherung
Vorschaden im Kaufvertrag angegeben, aber gegenüber Versicherer verneint: OLG Bremen bejaht arglistige Täuschung
| Hat ein Versicherungsnehmer (VN) im Zuge der Meldung eines Diebstahlschadens den ihm beim Kauf vom Verkäufer offenbarten reparierten schweren Unfallschaden gegenüber dem Teilkaskoversicherer verneint, liegt darin eine arglistige Täuschung. Dies stellt den Versicherer nach seinem Bedingungswerk leistungsfrei, das inhaltlich insoweit mit § 28 VVG korrespondiert. Zu diesem Schluss gelangt das OLG Bremen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,20 € mtl.
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig