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  • 16.11.2023 · Nachricht · Kfz-Kaskoversicherung

    Vorschaden im Kaufvertrag angegeben, aber gegenüber Versicherer verneint: OLG Bremen bejaht arglistige Täuschung

    | Hat ein Versicherungsnehmer (VN) im Zuge der Meldung eines Diebstahlschadens den ihm beim Kauf vom Verkäufer offenbarten reparierten schweren Unfallschaden gegenüber dem Teilkaskoversicherer verneint, liegt darin eine arglistige Täuschung. Dies stellt den Versicherer nach seinem Bedingungswerk leistungsfrei, das inhaltlich insoweit mit § 28 VVG korrespondiert. Zu diesem Schluss gelangt das OLG Bremen. |