03.09.2014 · Nachricht aus VK · Kfz-Versicherung
Auch für das kommende Jahr ändert sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung für die überwiegende Mehrheit der Autofahrer (74 Prozent) in der Typklasse nichts. Das geht aus der neuen Typklassenstatistik hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin vorgestellt hat.
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02.09.2014 · Fachbeitrag aus VK · Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen VR und VN. Auch in diesem Monat liefern wir Ihnen die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung.
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02.09.2014 · Fachbeitrag aus VK · Luftfahrthaftpflichtversicherung
Eine Regelung in den Bedingungen einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, nach der kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatte, ist nicht als objektiver Risikoausschluss, sondern als verhüllte Obliegenheit zu qualifizieren (BGH 14.5.14, IV ZR 288/12, Abruf-Nr. 141873 ).
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02.09.2014 · Fachbeitrag aus VK · Forderungsausfallversicherung
1. Sind Schäden aus „ungewöhnlichem und gefährlichem Tun“ vom Versicherungsschutz ausgenommen, ist auch dafür – wie beim Ausschluss für ein „ungewöhnliches und gefährliches Verhalten“ – ein auf längere Zeit angelegtes Verhalten erforderlich. 2. Die Feststellung zur Insolvenztabelle steht einem bedingungsgemäß erforderlichen rechtskräftigen und vollstreckbaren Titel gleich. (OLG Koblenz 20.6.14, 10 U 927/13, Abruf-Nr. 142493 )
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02.09.2014 · Fachbeitrag aus VK · Jubiläum
1974 entstand im westfälischen Nordkirchen der Wirtschafts- und Steuerfachverlag Nordkirchen, der Vorläufer des heutigen IWW Instituts. Bereits damals wurde Fachwissen mit konkreten Handlungsempfehlungen und
sofort umsetzbaren Lösungen und Arbeitshilfen verbunden. Der Ein-Mann-Betrieb von einst ist heute ein leistungsstarkes Unternehmen mit vielen
tausend Kunden und einer breiten Produkt- und Medienpalette – ein Erfolg, der ohne Sie nie möglich gewesen wäre.
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02.09.2014 · Fachbeitrag aus VK · Krankenversicherung
1. Steht zwischen dem privaten Pflege-VR und dem VN der Kontrahierungszwang (§ 110 SGB XI) im Streit, ist der Sozialgerichtsrechtsweg eröffnet. 2. Die rückwirkende Auflösung eines privaten KV-Vertrags aufgrund eines Rücktritts oder einer Anfechtung durch den VR hat nicht zur Folge, dass der Kontrahierungszwang entfällt. (LSG Berlin-Brandenburg 18.12.13, L 27 P 8/11, Abruf-Nr. 142494 )
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02.09.2014 · Fachbeitrag aus VK · Kfz-Versicherung
Sogenannte „Privatfahrer“, die für einen App-Anbieter unterwegs sind, können von ihrem Kfz-Haftpflicht-VR fristlos gekündigt werden. Die Vorgehensweise des VR stellt zugleich das Konzept der App-Anbieter wie Uber oder Wundercar infrage. Sie vermitteln private Autobesitzer als „Taxi-
Ersatz“. Wer sich jedoch als privates „Taxi“ betätigt, dem droht der Verlust des Versicherungsschutzes, so das Beispiel aus der Hansestadt Hamburg.
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02.09.2014 · Fachbeitrag aus VK · Hausratversicherung
Selbst wenn bei einer Hausratversicherung wegen eines behaupteten Einbruchdiebstahls nicht feststeht, ob überhaupt und, wenn ja, welche konkreten Gegenstände entwendet wurden, kann der VR dennoch für die Beschädigung einer Eingangstür wegen eines versuchten Einbruchdiebstahls einstandspflichtig sein (OLG Naumburg 24.1.13, 4 U 99/11, Abruf-Nr. 133555 ).
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01.09.2014 · Nachricht aus VK · Sachwerteversicherung
Ist ein Fahrrad mit einem qualitativ hochwertigen Schloss abgesichert, besteht dennoch kein hundertprozentiger Schutz vor Diebstahl. Die Zahl der Fahrraddiebstähle in Deutschland beziffert sich inzwischen auf mehrere Hunderttausend pro Jahr. Nur knapp zehn Prozent davon können aufgeklärt werden. Wer den Wert seines Rades trotzdem absichern möchte, sollte über den Anschluss einer Fahrradversicherung nachdenken.
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29.08.2014 · Fachbeitrag aus VK · Kfz-Kaskoversicherung
1. Die Pflicht zur Aufklärung des Schadenereignisses beinhaltet die
Offenbarung aller Umstände, die für die Höhe des Schadens von Bedeutung sind. Fragen des VR nach Vorschäden sind vom VN daher vollständig und richtig zu beantworten. 2. Eine arglistige Täuschung setzt eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem VR zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus. Der VN muss vorsätzlich handeln, indem er bewusst und willentlich ...
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