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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Kann der Vorstand ohne Beschluss der Mitgliederversammlung besondere Ausgaben tätigen?

    | In welchem Umfang darf der Vorstand allein über Mittel des Vereins verfügen? Diese Frage stellt sich im Vereinsalltag öfter. Es gibt hier keine betragsmäßigen Grenzen, aber allgemeine Grundsätze. |

     

    Frage: Unser Verein betreibt eine Kindertagesstätte. Wir wollen in diesem Jahr die Außenanlage erneuern. Die Kosten dafür sind im Haushaltsplan enthalten, der am Jahresanfang erstellt wurde. Der Haushaltsplan konnte aber von der Mitgliederversammlung nicht gebilligt werden, da es aufgrund der Corona-Situation keine Versammlung gab und wir trotz der Lockerung mit Rücksicht auf die vielen älteren Mitglieder keine durchführen wollen. Kann ein Beschluss auch nachträglich eingeholt werden, auch wenn mit der Umgestaltung der Außenanlage schon begonnen oder diese ggf. schon umgesetzt wurde?

     

    Antwort: Zwar ist ein Haushaltsbeschluss nicht zwingend erforderlich. Fehlt es aber, birgt das Haftungsrisiken für den Vorstand.