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  • 31.03.2026 · Nachricht · Vereinsregister

    Wann darf das Registergericht ein Eintragungsverfahren aussetzen?

    | Das Registergericht kann ein Eintragungsverfahren aus wichtigem Grund aussetzen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Eintragung von einem Rechtsverhältnis – z. B. der Wirksamkeit der Beschlüsse der Mitgliederversammlung (MV) – abhängt, das noch gerichtlich geprüft wird. Das hat das Kammergericht (KG) Berlin im Fall einer Vorstandsanmeldung klargestellt. |