01.10.2025 · Nachricht · Vereinsregister
Keine Sonderregelungen für Cannabis-Anbauvereinigung
| Das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) trifft Regelungen zu Anbauvereinigungen. Aus dem Gesetz geht zwar nicht hervor, dass es sich hier um eingetragene oder nicht eingetragene Vereine handeln muss. Meist wird aber der Verein als Rechtsform gewählt. Das OLG Karlsruhe hat jetzt klargestellt, dass sich aus dem KCanG keine vereinsrechtlichen Sonderregelungen bei der Eintragung ergeben. |
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