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  • 02.02.2026 · Nachricht · Vereinsregister

    Keine Eintragung ohne Nachweis der Gemeinnützigkeit

    | Das Registergericht kann die Anmeldung eines Vereins zurückweisen, wenn der Satzungszweck die Gemeinnützigkeit beinhaltet, aber der Verein keinen Freistellungsbescheid vorlegt. Das hat das OLG Karlsruhe bei einem Verein entschieden, der nach der Satzung gemeinnützige Zwecke verfolgt. Das Registergericht hatte den Verein aufgefordert, eine vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit des Finanzamts vorzulegen. Weil der Verein dem nicht nachkam, wies das Registergericht das Eintragungsersuchen zurück. |