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  • · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Wie selbstständig muss ein Zweigverein sein?

    | Regionale Untergliederungen in Verbänden, wie zum Beispiel Ortsgruppen oder Bezirksverbände sind vielfach rechtlich eigenständig. Es sind also eigene eingetragene Vereine. Dennoch werden sie per entsprechender Satzungsgestaltung vom Hauptverein kontrolliert. Das OLG Karlsruhe hat die Grenzen dieser Kontrolle ausgelotet. |

     

    Im behandelten Fall hatte das Vereinsregister die Eintragung einer Satzungsänderung zurückgewiesen. Begründung: Die in der neuen Satzung vorgesehenen Einflussmöglichkeiten des Hauptvereins schränkten die Selbstständigkeit der Ortsgruppe in unzulässiger Weise ein. Es handle sich deswegen nicht mehr um einen eigenständigen Verein im Sinn des BGB. Dem widersprach das OLG und benannte eine Reihe von Satzungsregelungen, die nicht gegen den Grundsatz der Vereinsautonomie verstoßen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.1.2012, Az. 14 Wx 21/11; Abruf-Nr. 123904).

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • Zulässig ist es demnach unter anderem, in der Vereinssatzung zu regeln, dass
      • die Vorstandswahl von der Zustimmung des Hauptvereins abhängt,
      • Satzungsänderungen von ihm genehmigt werden müssen,
      • der Hauptverein Mitgliederversammlungen des Ortsvereins einberufen und kommissarische Vorstandsmitglieder bestellen,
      • die Anerkennung der Ortsgruppe widerrufen kann.
    • Unabdingbar für einen eigenständigen Verein ist aber, dass er
      • auf Dauer Aufgaben nach außen im eigenen Namen durch eine eigene, handlungsfähige Organisation wahrnimmt,
      • eine körperschaftliche Verfassung besitzt und einen Gesamtnamen führt,
      • neben der unselbstständigen Tätigkeit für den Hauptverein Aufgaben auch eigenständig wahrnimmt.
     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 1 | ID 37183120