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  • · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Wer muss über die Bildung von (neuen) Abteilungen entscheiden?

    | Ein Leser fragt: Unser Verein möchte eine neue Abteilung gründen. In der Satzung ist dazu aber nichts geregelt. Kann der Vorstand über die Bildung der neuen Abteilung entscheiden oder muss die Mitgliederversammlung gefragt werden? Kann ein Mitglied eine - mit Zustimmung der Versammlung - neu gegründete Abteilung mit dem Argument torpedieren, die Satzung sage zur Gründung von Abteilungen nichts aus? |

     

    Unsere Antwort | Zwingende Voraussetzung für die Bildung von Abteilungen ist eine entsprechende Satzungsregelung nicht. Die Satzung darf dem lediglich nicht entgegenstehen. Eine Abteilung hat grundsätzlich keine Organstellung. Auch deswegen ist keine Satzungsregelung erforderlich. Der Verein kann sich nach seinen Bedürfnissen organisieren und dazu auch Abteilungen bilden. Grundsätzlich kann der Vorstand die Abteilungsbildung beschließen. Die Mitgliederversammlung kann ihm aber - mangels Satzungsregelung - entsprechende Weisungen erteilen, also die Bildung erlauben, verlangen oder untersagen. Das geschieht immer mit einfacher Mehrheit. Ein einzelnes Mitglied hat hier kein Vetorecht.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 1 | ID 38748320