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  • · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Vorstandswahl in der Mitgliederversammlung: Praxislösungen zum richtigen Wahlverfahren

    | Wahlen im Verein sind zwar nur „gewöhnliche“ Abstimmungen. Weil Änderungen im Vorstand aber zum Vereinsregister angemeldet werden müssen, sind sie mehr als eine interne Angelegenheit. Das Registergericht kann prüfen, ob die (satzungs-)rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, und tut das auch. Wurden bei der Wahl formale Fehler gemacht, wird der Vorstand nicht eingetragen, die Wahl muss wiederholt werden. Das bedeutet organisatorischen Mehraufwand und zusätzliche Kosten für die erneute Anmeldung. VB zeigt an konkreten Beispielsfällen, worauf Ihr Verein achten muss. |

    Wahlverfahren nach den BGB-Vorgaben

    Wahlen sind Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Trifft die Satzung keine abweichende Regelung, gilt § 32 BGB. Das heißt:

     

    • Gewählt ist, wer bei der Abstimmung die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht.