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  • 02.10.2014 · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Schiedsvereinbarung kann auch konkludent geschlossen werden

    | Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sportrechts werden überwiegend vor Schiedsgerichten verhandelt. Voraussetzung dafür ist eine Schiedsklausel in der Satzung des Verbands, der sich die Mitglieder formell unterwerfen. Diese „Unterwerfung“ kann nach Auffassung des LG Bremen aber auch konkludent (= durch schlüssiges Handeln) geschehen. |