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  • 30.03.2016 · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    OLG Dresden: Das „Ein-Platz-Prinzip“ bei Verbänden hat Grenzen

    | Landessportverbände haben eine Monopolstellung. Deswegen müssen sie Mitglieder aufnehmen, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen. Diese Aufnahmepflicht wird per Satzung meist auf das „Ein-Platz-Prinzip“ beschränkt. Der Verband nimmt nur einen Verband der entsprechenden Sportart auf. Spätere Bewerber werden mit dem Hinweis abgewiesen, sie sollten mit dem konkurrierenden Verband eine gemeinsame Dachorganisation bilden. Das OLG Dresden hat jetzt klargestellt, dass das nicht geht. |