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  • 04.09.2019 · Nachricht · Vereinsrecht

    Nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung: Darf Mitglied klagen?

    | Grundsätzlich ist die Mitgliederversammlung zuständig, dafür zu sorgen, dass der Verein eine „ordnungsgemäße Geschäftsführung“ erfährt. Ein einzelnes Mitglied kann Ansprüche hier nur in Sonderfällen gerichtlich durchsetzen. Das hat das LG Köln klargestellt. |